Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Anbieter des vorliegenden Web-Angebots – im folgenden: die Projektpartner – sind bemüht, dieses im Einklang mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Web-Angebot Hessische Parlamentarismusgeschichte digital, welches unter parlamente.hessen.de abrufbar ist, nicht jedoch für eingebundene Angebote, die extern entwickelte Anzeigekomponenten nutzen, darunter der DFG-Viewer (https://www.dfg-viewer.de) und der Dokumentbetrachter TIFY (https://www.sub.uni-goettingen.de/digitale-bibliothek/digitale-werkzeuge/dokumentbetrachter-tify/)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nicht barrierefreie Inhalte
- Teilweise fehlende Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Karten.
- Links können unverständlich sein.
- Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
- Einige Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt.
- Manche Listen haben nur einen Eintrag oder sind nicht korrekt ausgezeichnet.
- Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dateien) liegen in einer barrierefreien Form vor.
- Auf der Startseite werden keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.
Über das Angebot werden mehrere hunderttausend Digitalisate von Parlamentsschriftgut in Form von Bilddateien bereitgestellt. Nach Möglichkeit erfolgt die Bereitstellung unter Einbindung der Ergebnisse einer optischen Texterkennung (Optical Character Recognition, OCR). Angesichts der Fülle der verwendeten Typen – die Mehrzahl davon in Fraktur- und anderen gebrochenen Schriftarten – kann nicht garantiert werden, dass sämtliche Inhalte fehlerfrei erfassbar sind. Die Projektpartner sind bemüht, Fortschritte im Bereich der eingesetzten Erkennungssoftware sukzessive allen Besucherinnen und Besucher des Web-Angebots nutzbar zu machen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Feedback und Kontaktangaben
Durchsetzungsverfahren
Für das Durchsetzungsverfahren ist zuständig:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Regierungspräsidium Gießen
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Tel.: +49 641 303-2901
Fax.: +49 611 32764 4036
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
https://rp-giessen.hessen.de/%C3%BCber-uns/beauftragte-f%C3%BCr-barrierefreie-it
Weiterführende Links
- Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)
- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG)